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Mit Drohnen Geld verdienen in München: Gewerbe, EU-Regeln und Flugverbotszonen

Redaktionelle Illustration zum Beitrag „Drohnen-Gewerbe anmelden in München: Regeln & Zonen“
Illustration: dzeksn

Wer in München mit Drohnenflügen Geld verdienen will, meldet dafür zunächst ein Gewerbe an — bei der zuständigen Stelle der Stadt, in München also beim Kreisverwaltungsreferat (KVR). Das ist der formale, günstige und schnelle Teil. Der eigentliche Aufwand liegt woanders: bei den EU-Drohnenregeln, der Pflichtversicherung und vor allem bei den Luftraumbeschränkungen über München. Genau diese drei Punkte entscheiden, ob Ihr Angebot legal fliegt oder am ersten Auftrag scheitert.

Kurz gesagt: Das Drohnen-Gewerbe anmelden ist ein Behördengang von wenigen Minuten. Damit dürfen Sie aber noch keinen einzigen Meter fliegen. Dafür brauchen Sie zusätzlich eine Registrierung als Drohnenbetreiber, einen Kompetenznachweis, eine passende Versicherung — und die Sicherheit, dass Sie an Ihrem Einsatzort überhaupt aufsteigen dürfen. Und ausgerechnet München ist beim letzten Punkt einer der schwierigsten Standorte in Deutschland.

Ein Hinweis vorab: Dieser Beitrag ordnet die Lage ein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte geben Gewerbeamt, IHK, das Luftfahrt-Bundesamt und Ihr Versicherer.

Schritt 1: Das Gewerbe anmelden

Sobald Sie regelmäßig und mit Gewinnabsicht Drohnenleistungen anbieten — Luftbilder, Videos, Inspektionen, Vermessung —, gilt das in aller Regel als Gewerbe. Die Anmeldung läuft über das Gewerbeamt am Ort Ihres Betriebssitzes. In München ist das das KVR; viele Kommunen im Umland bieten die Anmeldung inzwischen auch online an.

Zwei Feinheiten sollten Sie vorher klären, statt sie zu raten:

  • Gewerbe oder freiberuflich? Rein künstlerische Fotografie kann im Einzelfall freiberuflich sein, klassische Drohnen-Dienstleistungen wie Immobilien-Luftaufnahmen, Bauüberwachung oder technische Inspektionen sind dagegen meist gewerblich. Wie Ihr konkretes Angebot eingestuft wird, entscheiden Finanzamt und IHK — fragen Sie dort nach, bevor Sie sich festlegen.
  • Folgepflichten. Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie automatisch Mitglied der IHK und melden sich beim Finanzamt zur Umsatz- und Einkommensteuer. Das ist Routine, sollte aber von Anfang an eingeplant sein.

Der Behördenteil ist also überschaubar. Die eigentlichen Hürden kommen jetzt.

Schritt 2: Die EU-Drohnenregeln — es gibt keinen „Gewerbe-Führerschein"

Ein weit verbreiteter Irrtum: Viele glauben, für die kommerzielle Nutzung gebe es eine eigene, strengere Drohnenlizenz. Das war einmal so. Seit die EU-Regeln gelten, richtet sich alles nach dem Risiko des Flugs — also nach Gewicht der Drohne und danach, wo und wie nah an Menschen Sie fliegen. Ob Sie dabei Geld verdienen oder privat filmen, spielt für die Fluggenehmigung keine Rolle mehr. Für Ihr Gewerbe heißt das: Sie unterliegen denselben Kategorien wie jeder andere, müssen die Regeln aber sauber einhalten, weil Sie regelmäßig und an fremden Orten fliegen.

Diese Bausteine brauchen Sie, bevor die erste bezahlte Aufnahme entsteht:

  • Registrierung als Betreiber. Wer eine Drohne mit Kamera oder ab einem bestimmten Gewicht betreibt, muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnenbetreiber registrieren und erhält eine Betreibernummer (e-ID), die sichtbar an der Drohne angebracht wird.
  • Kompetenznachweis (Drohnenführerschein). Für die meisten gewerblich genutzten Kameradrohnen brauchen Sie mindestens den kleinen EU-Kompetenznachweis (Online-Schulung und Test), für Flüge näher an unbeteiligten Personen zusätzlich das größere Fernpilotenzeugnis. Welcher Nachweis für Ihre Drohne und Ihren Einsatz nötig ist, hängt von der Kategorie ab — die verbindliche Auskunft gibt das Luftfahrt-Bundesamt.
  • Die richtige Kategorie. Standard-Aufträge fallen meist in die „offene" Kategorie. Anspruchsvollere Einsätze — etwa über Menschenmengen oder außerhalb der Sichtweite — gehören in die „spezielle" Kategorie und brauchen eine gesonderte Betriebsgenehmigung. Gerade als Dienstleister landen Sie schneller in diesem Bereich, als Sie denken.

Wer diese Punkte vor der Gewerbegründung klärt, weiß auch realistisch, welche Aufträge er annehmen darf — und welche nicht.

Schritt 3: Die Pflichtversicherung

In Deutschland ist eine Halterhaftpflicht für Drohnen vorgeschrieben — für private wie gewerbliche Flüge. Eine private Drohnen-Police oder eine mitversicherte Privathaftpflicht reicht für den gewerblichen Einsatz aber nicht aus. Sie brauchen eine Versicherung, die ausdrücklich die gewerbliche Nutzung abdeckt, idealerweise mit Deckung für Auftragsflüge an wechselnden Orten. Klären Sie mit dem Versicherer außerdem, ob Einsätze in oder nahe von Beschränkungsgebieten mitversichert sind. Ohne diesen Nachweis werden Sie viele professionelle Auftraggeber gar nicht erst beauftragen.

München als Spezialfall: Kontrollzonen und Flugverbote

Hier trennt sich München vom generischen Ratgeber. Kein bundesweiter „So gründest du dein Drohnenbusiness"-Text kann Ihnen sagen, wo Sie in München tatsächlich fliegen dürfen — weil der Luftraum über der Stadt und dem Umland zu den am stärksten regulierten in Deutschland gehört.

Die wichtigsten Gründe dafür:

  • Der internationale Flughafen. München hat einen der verkehrsreichsten Flughäfen des Landes. Um ihn liegt eine ausgedehnte Kontrollzone, die weit ins Umland reicht. Innerhalb solcher Zonen sind Drohnenflüge stark eingeschränkt und in vielen Fällen nur mit vorheriger Freigabe der Flugsicherung möglich.
  • Die dichte Innenstadt. Kliniken mit Hubschrauberlandeplätzen, Behörden- und Sicherheitsgebäude, der Hauptbahnhof und große Veranstaltungsorte erzeugen dauerhafte oder zeitweise Sperrzonen. Über Menschenansammlungen — vom großen Herbstfest über Christkindlmärkte bis zu Spielen im Stadion — gelten ohnehin besondere Beschränkungen.
  • Schutzgebiete. Entlang der Isar und in den Grünzügen der Stadt liegen Natur- und Landschaftsschutzgebiete, in denen der Aufstieg eingeschränkt sein kann.

Weil sich diese Zonen überlagern und manche nur zeitweise gelten, reicht Bauchgefühl in München nicht. Prüfen Sie vor jedem Auftrag die aktuell gültigen Geozonen im offiziellen Bundesportal für die unbemannte Luftfahrt und holen Sie in Kontrollzonen rechtzeitig die nötige Freigabe ein. Genau diese Ortskenntnis ist es, für die Kunden einen professionellen Anbieter bezahlen — und die einen seriösen Dienstleister von der Person mit der Hobbydrohne unterscheidet.

Was sich als Drohnen-Dienstleistung in München verkauft

Der Markt ist da: In einer wachsenden, dicht bebauten Stadt fragen Immobilienmakler, Bauträger, Industrie und Medienagenturen laufend Luftaufnahmen nach. Typische Angebote sind Luftbilder und Videoproduktion, Immobilien- und Objektaufnahmen aus der Vogelperspektive, technische Inspektionen von Dächern, Fassaden und Anlagen sowie Vermessung und 3D-Mapping von Grundstücken und Baustellen. Wer eine dieser Nischen sauber besetzt und die Regeln beherrscht, hat in München wenig direkte Konkurrenz — die Eintrittshürden schrecken viele ab.

Ohne professionellen Auftritt kein Auftrag

Auftraggeber, die einer Drohne teure Aufnahmen oder eine Inspektion anvertrauen, prüfen vorher genau, wem sie das zutrauen. Der erste Eindruck entsteht online — und eine improvisierte Seite oder ein reines Social-Media-Profil wirkt bei einem so technischen, haftungssensiblen Angebot schnell unseriös. Wer erklärt, welche Leistungen er anbietet, welche Nachweise und Versicherungen vorliegen und in welchem Gebiet er fliegt, gewinnt Vertrauen, bevor das erste Gespräch stattfindet. Warum das gerade für Solo-Betriebe zählt, steht in braucht man als Selbstständiger eine Website; weil Drohnenarbeit stark visuell ist, lohnt auch ein Blick auf die Website für Fotografen.

Wie so ein Auftritt aussehen kann, lässt sich vorführen: Im Showroom liegt unter anderem eine Design-Demo für einen Drohnenservice — ein Beispiel dafür, wie sich Luftbilder, Inspektionen, 3D-Mapping und Videoproduktion in einem klaren, professionellen Auftritt präsentieren lassen. Es handelt sich um eine gestalterische Demo, nicht um ein Kundenprojekt mit Ergebniszahlen — sie zeigt schlicht, wie ein Drohnen-Angebot online wirken kann. Wenn Ihnen der Eindruck gefällt, ist die Einladung zur Kontaktaufnahme im Showroom hinterlegt.

Häufige Fragen

Muss ich für Drohnenaufnahmen gegen Geld ein Gewerbe anmelden?

In aller Regel ja. Sobald Sie regelmäßig und mit Gewinnabsicht Drohnenleistungen anbieten, ist das gewerblich. Die Anmeldung läuft über das Gewerbeamt an Ihrem Betriebssitz, in München über das KVR. Ob Ihr konkretes Angebot als Gewerbe oder freiberuflich gilt, klären Sie am besten vorab mit Finanzamt und IHK.

Gibt es einen speziellen gewerblichen Drohnenführerschein?

Nein. Seit Geltung der EU-Regeln richtet sich die Fluggenehmigung nach dem Risiko — also Gewicht und Einsatzort —, nicht danach, ob Sie Geld verdienen. Sie brauchen die Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt und den zu Ihrer Drohne passenden Kompetenznachweis, gewerblich wie privat.

Darf ich in München über der Stadt fliegen?

Nicht ohne Prüfung. Über München liegen die ausgedehnte Kontrollzone des Flughafens sowie zahlreiche dauerhafte und zeitweise Beschränkungsgebiete. Prüfen Sie vor jedem Flug die aktuell gültigen Geozonen im offiziellen Bundesportal und holen Sie in Kontrollzonen die nötige Freigabe ein.

Welche Versicherung brauche ich für ein Drohnen-Gewerbe?

Eine Drohnen-Halterhaftpflicht ist in Deutschland Pflicht. Für den gewerblichen Einsatz brauchen Sie eine Police, die die gewerbliche Nutzung ausdrücklich abdeckt — eine private Drohnenversicherung reicht nicht. Klären Sie mit dem Versicherer auch die Deckung für Auftragsflüge an wechselnden Orten.

Lohnt sich ein Drohnen-Gewerbe in München überhaupt?

Der Bedarf an Luftbildern, Inspektionen und 3D-Vermessung ist in einer wachsenden, dicht bebauten Stadt hoch, und die vielen Auflagen halten Gelegenheitsanbieter fern. Wer die Regeln beherrscht, die Zonen kennt und sein Angebot professionell präsentiert, kann in einer klar umrissenen Nische gut Fuß fassen.